Zweitwohnsitz

Ein lohnendes Investment welches Sie privat als Hauptwohnsitz, sowohl als Zweitwohnsitz (Nebenwohnsitz) zu Urlaubszwecken und auch zur Vermietung als Ferienwohnung verwenden können.

Die Möglichkeit einen Zweitwohnsitz zu nutzen ist eine Seltenheit und bleibt Ihnen überlassen.
Ob Sie Ferien im Alpenappartment privat machen, oder das Appartment vermieten, bleibt Ihre freie Entscheidung.

Mit der Vermietung haben Sie auch noch die Möglichkeit Ihre Erhaltungskosten zu reduzieren, bzw. Mieteinnahmen zu lukrieren.

Ihre Familienangehörige und Freunde werden es Ihnen Danken, dass Sie einen Ulraub im Grünen, oder Im Schnee bei Ihnen in den Alpen genießen können.